Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis (vor Veröffentlichung entfernen): Vorlage mit den Kernregeln der Plattform – vor dem Launch zwingend anwaltlich ausarbeiten lassen.

1. Rolle der Plattform

Handwerkerfinden.app vermittelt Aufträge zwischen Kunden und Handwerksbetrieben. Der Werkvertrag kommt ausschließlich zwischen Kunde und Betrieb zustande; die Plattform wird nicht Vertragspartei des Werkvertrags.

2. Kosten

Die Nutzung ist für Kunden kostenlos. Betriebe zahlen keine Aufnahme- oder Kontaktgebühren, sondern ausschließlich eine Erfolgsprovision in Höhe des bei Auftragsannahme angezeigten Prozentsatzes des Brutto-Auftragswerts.

3. Angebote und Auftragserteilung

Angebote der Betriebe sind verbindliche Festpreisangebote mit Gültigkeitsdatum. Mit Annahme durch den Kunden kommt der Auftrag zustande; Preis und Provisionssatz werden zu diesem Zeitpunkt festgeschrieben.

4. Treuhand-Zahlung

Nach Auftragsannahme hinterlegt der Kunde den Auftragsbetrag auf einem Treuhandkonto [Zahlungsdienstleister nach Stripe-Integration benennen]. Die Auszahlung an den Betrieb erfolgt nach Abnahme durch den Kunden oder nach Entscheidung im Streitfallverfahren.

5. Bewertungen

Bewertungen können ausschließlich nach abgeschlossenen Aufträgen abgegeben werden. Betriebe können begründeten Einspruch einlegen; über Einsprüche entscheidet die Plattform transparent und dokumentiert. Eine Löschung rechtmäßiger Bewertungen erfolgt nicht.

6. Streitfälle

Bei Meinungsverschiedenheiten über die Leistungserbringung bleibt der Treuhand-Betrag gesperrt, bis die Plattform nach Anhörung beider Seiten über Auszahlung, Erstattung oder Teilung entscheidet. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

7. Verifizierung und Sperrung

Betriebe werden vor Freischaltung geprüft. Die Plattform kann Konten bei Verstößen (Falschangaben, Umgehung der Plattform, missbräuchliches Verhalten) sperren.

8. KI-Einsatz und Kennzeichnung

Die Plattform setzt Künstliche Intelligenz ein und kennzeichnet dies transparent (Art. 50 EU-KI-Verordnung): Die Einordnung von Anliegen (Gewerk, Dringlichkeit, Preisschätzung) erfolgt KI-gestützt, ist als „KI-Analyse“ gekennzeichnet und stellt eine unverbindliche Orientierung dar – verbindlich ist allein das Angebot des Betriebs. Illustrations- und Symbolbilder auf der Plattform können KI-generiert sein und sind am Bild als solche gekennzeichnet; sie zeigen keine realen Personen, Betriebe oder Kundenprojekte. Bewertungen, Angebote und Betriebsangaben stammen von Menschen und werden nicht durch KI erzeugt.

9. Schlussbestimmungen

[Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel – anwaltlich ausarbeiten.]

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